Malusregelung für Arzneimittelverordnungen von der KVB und den Spitzenverbänden der Krankenkassen gekippt

von Lieb Rechtsanwälte

Die 2006 eingeführte Bonus-Malus-Regelung gilt für umsatzstarke Wirkstoffgruppen und soll darauf hinwirken, dass Ärzte möglichst viele preiswerte Generika verordnen. Die offiziellen Preise der Generika spiegeln bislang oftmals aufgrund bestehender Rabattverträge zwischen den Kassen und den Herstellern nicht die tatsächlichen (niedrigeren) Kosten wieder. Die individuellen Konditionen, denen Rabattverträgen zugrunde liegen, werden nicht offen gelegt. Arztindividuelle Regresse können deshalb kaum berechnet werden. Aus diesem Grund haben sich KVB und die Spitzenverbände der Krankenkassen darauf geeinigt, die umstrittene Malusregelung für Arzneimittelverordnungen ab 2008 nicht mehr anzuwenden.

Allerdings können auf regionaler Ebene Bonus-Vereinbarungen getroffen werden. Den Ärzten wird dabei eine Liste von Leitsubstanzen vorgegeben, die auf 12 erweitert wurde. Des weiteren sollen Zielquoten vorgegeben werden, mit deren Hilfe sog. „Wirtschaftlichkeitsreserven“ erschlossen werden sollen. Die ärztliche Resonanz auf diese Änderung bleibt abzuwarten.

Quelle: Ärzte Online Zeitung vom 11.10.2007

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