Magenband-Op als Kassenleistung?

von Lieb Rechtsanwälte

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16.12.2008, Az.: B 1 KR 2/08 R) sind die Kosten für eine ambulante Magenband-Operation von den gesetzlichen Krankenkassen nicht zu übernehmen, solange es keine entsprechende Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses hierfür gibt.

Anders sieht die bei einer stationär vorgenommenen Operationen dieser Art aus. In diesem Fall kann die Kostenübernahme nicht generell abgelehnt werden, da es Krankenhäusern "nicht generell verboten ist, neue Behandlungsmethoden auf Kosten der Krankenkassen anzuwenden, solange der Bundesausschuss keine negative Beurteilung abgegeben hat".

Voraussetzung ist allerdings, dass die Methode dem "allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse genügen, und Krankenhausbehandlung muss erforderlich sein" muss.

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