Liebe deinen Nächsten

von Lieb Rechtsanwälte

…und selbst wenn du den übernächsten liebst, wird dir demnächst in katholischen Einrichtungen eventuell nicht mehr gekündigt, so jedenfalls die katholischen Bischöfe.

 

Die katholische Kirche möchte Wiederverheirateten nicht mehr automatisch kündigen. Und sie geht – man mag es kaum „glauben“ – sogar noch weiter: Das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besitze nunmehr nur noch in Ausnahmefällen Kündigungsrelevanz. Die Nächstenliebe der katholischen Kirche ist eben grenzenlos.

 

Bisher durften Arbeitnehmer katholischer Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten u.Ä., die sich nach einer Scheidung noch einmal vor dem Standesamt „trauten“, zumeist mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen. Selbiges galt für das Eingehen einer Lebenspartnerschaft. „Nicht sehr christlich“, dachten sich jetzt anscheinend die katholischen Bischöfe, und verkündigten in ihrer unendlichen Großzügigkeit, dass Scheidung und Wiederheirat bzw. eine Lebenspartnerschaft nur noch in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund seien. Ein Kündigungsgrund läge nur dann vor, wenn die erneute Ehe oder die Lebenspartnerschaft ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft sei und die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigte. Im engeren kirchlichen Dienst gäbe es aber erhöhte Loyalitätserwartungen. In diesen Fällen verbleibe es daher bei der bisherigen Rechtslage.

 

Na dann bleibt nur noch eins zu sagen: Amen.

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