LG Karlsruhe zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei In-App-Käufen
von Joachim Borger | Lieb.Rechtsanwälte
Das LG Karlsruhe setzt sich mit Urteil vom 28.01.2022, Az. 3 O 108/21, damit auseinander, wie Softwareanbieter der Gefahr des Widerrufs entgehen können.
Die Beklagte, die überwiegend client-basierte Online-Spiele anbietet, stellt dabei optional auch sog. „in-game-Käufe“ zur Verfügung. Das Spiel selbst ist kostenlos. Innerhalb des Spieles können jedoch kostenpflichtige Zusatzleistungen erworben werden. Wie praktisch alle Anbieter kostenpflichtiger Downloads und anderer digitaler Leistungen ergriff die Beklagte Maßnahmen, um das Widerrufsrecht für in-game-Käufe gemäß § 356 Abs. 5 BGB in damals geltender Fassung auszuschließen. Zu diesem Zweck sah der Kaufprozess vor, dass der Kunde, bevor er auf „Jetzt kaufen“ klicken konnte, ein Häkchen setzen musste unter der Überschrift „bitte erteile uns noch deine Zustimmung“ und neben dem Text:
„Ich stimme der Vertragsausführung durch G. vor Ablauf der Widerrufsfrist zu und weiß, dass dadurch mein Widerrufsrecht erlischt.“
Das LG Karlsruhe bestätigt diese Praxis als ausreichend zum wirksamen Ausschluss des Widerrufsrechtes. Insbesondere macht es dabei deutlich, dass etwaige Fehler bei der - sonst so wichtigen - ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ausschlaggebend sind. Da das Widerrufsrecht infolge seines Ausschlusses gemäß § 356 Abs. 5 BGB in diesem Fall ohnehin nicht besteht, erfüllt die Widerrufsbelehrung ohnehin keinen sinnvollen Zweck. Das LG Karlsruhe schließt sich mit dieser Entscheidung mit überzeugender Begründung vorangegangener obergerichtlicher Rechtsprechung an.