LASIK: Private Krankenversicherung muss Operation zahlen

von Lieb Rechtsanwälte

In unserem Bericht vom 21.04.2008 stellten wir die Entscheidung des AG Göttingen vom 30.01.2008 vor. Zwischenzeitlich hat auch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten mit Urteil vom 15.09.2009, Aktenzeichen: 6 C 337/07, die Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung bestätigt. Hingegen versagte das Amtsgericht München mit Urteil vom 09.01.2009, Aktenzeichen: 112 C 25016/08, die Kostenerstattung.

Durch Anerkenntnisurteil vom 16.09.2009 hat der BGH die private Krankenversicherung zur Übernahme der Kosten der LASIK-Behandlungskosten verurteilt, nachdem der Patient gegen das klageabweisende Urteil in die Revision gegangen war. Die Versicherung wollte der Verurteilung mit Begründung durch ein streitigen Urteils entgehen.

Praxishinweis:

Die privaten Krankenversicherungen werden weiterhin die Kostenerstattung ablehnen, solange höchstrichterlich nicht die Kostentragungspflicht entschieden ist. Zunehmend verlagert sich der Streit auf die Frage der Angemessenheit der Kosten.

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