Lange Wartezeiten auf Arzttermin können zur Vertragsarztzulassung führen:

von Lieb Rechtsanwälte

Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landessozialgericht NRW (Az.:L 11 (10) KA 49/07) sind 6 Monate warten auf einen Arzttermin zu lang.

Das Gericht hat einer Kardiologin im gesperrten Gebiet die Vertragssarztzulassung zugesprochen, da Patienten bis zu einem halben Jahr auf einen Termin warten mussten.Das Landessozialgericht folgte damit der Entscheidung der Vorinstanz, des Sozialgericht Düsseldorf.

Die Ärztin begründete ihren Zulassungsantrag damit, dass die Wartezeit für kardiologische Patienten im Umfeld der Praxis im Schnitt über drei Monate liege und trotz intensiver Kooperation mit Hausärzten nicht zu reduzieren sei. Hinzu käme eine Zunahme von kardiologischen Leistungen infolge von DMP-Verträgen.

Der Zulassungsausschuss folgte diesen Argumenten nicht und war der Auffassung, dass es in dem betreffenden Kreis bereits genügend Kardiologen gäbe. Die Versorgung der kardiologischen Patienten sei sichergestellt.

Wie die Vorinstanz sah das LSG Nordrhein-Westfalen dies anders. Von Krankenkassenseite wurden die Angaben der Ärztin bestätigt, zum Teil sogar von Wartezeiten bis zu 6 Monaten bescheinigt. Gerade im Hinblick auf die Notwendigkeit, dass kardiologische Beschwerden kurzfristig abzuklären sind, erachtete das LSG NRW die Wartezeit für eine Zulassung als ein sachgerechtes Auswahlkriterium. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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