Laien-Werbung für Apotheken zulässig

von Lieb Rechtsanwälte

Laien-Werbung für Apotheken zulässig

Das OLG Bamberg entschied mit Urteil vom 16.10.2013 – 3 U 48/13, dass die Auslobung von Wertgutscheinen im Rahmen der sogenannten „Laienwerbung“ für Apotheken keinen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) darstelle.

Der Beklagte bewarb als Apotheker auf einem Werbeflyer  eine „Kunden werben Kunden-Aktion“ für rezeptfreie Arzneimittel, Medizinprodukte, sowie Kosmetika. Für den Kunden, der einen Dritten dazu bringt, derartige Artikel im Wert von mindestens 20 Euro beim Beklagten einzukaufen, wurde ein 5 Euro Gutschein ausgelobt.

Diese Aktion sei zulässig, entschied das Gericht, da hier eine Firmen- und keine Absatzwerbung im Vordergrund stehe. Nach § 7 HWG sei Werbung von Apotheken nur dann unzulässig, wenn es sich aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise um Werbung für ein konkretes Heilmittel handle. Im vorliegenden Fall stehe gerade kein bestimmtes Produkt im Vordergrund, vielmehr sollte mit der Aktion die Aufmerksamkeit auf die Apotheke also solche gelenkt werden.

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