Krankenkasse zahlt wöchentliche Fahrt zum Arzt

von Lieb Rechtsanwälte

Ärzte können chronisch Kranken wieder häufiger Krankenfahrten verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes im Januar 2004 eine neue „Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten“ beschlossen. Danach müssen Krankenkassen Fahrten zum Arzt nur noch bei einer „hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum“ bezahlen.

Die AOK Rheinland-Pfalz ging (wie die meisten anderen Kassen) davon aus, sie müsse die Kosten zur ambulanten Behandlung nur noch in besonderen Ausnahmefällen übernehmen, nämlich dann, wenn zwei Behandlungen je Woche anfielen.

Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.07.2008 B 1 KR 27/07 R in Kassel lässt sich die„hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum“ aber nicht in eine konkrete Zahl der Behandlungen je Woche fassen. „Vielmehr genüge eine um so geringere Behandlungsfrequenz pro Woche, je länger die Behandlung insgesamt dauern müsse“. Im konkreten Fall vor dem BSG war bei der Klägerin eine „extrem lange, nämlich dauerhafte Behandlung zu erwarten“ gewesen. Eine Fahrt je Woche reiche deshalb aus.

Zudem entschied das BSG, dass die Krankenkasse nicht auf Sachleistungen verweisen kann, wenn ein Versicherter notwendige Fahrten bereits selbst organisiert und bezahlt hat. In diesem Fall habe der Patient, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, einen Anspruch auf Kostenerstattung.

Quelle: Ärzte Zeitung, 29.10.2008

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