Keine Zufahrt zur Garage mehr
von Lieb Rechtsanwälte
Ein Beitrag von RAin Christiane Pohl (FAin für Bau- und Architektenrecht)
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat mit Urteil vom 19.02.2026, Az. 7 O 324/25 die Klage einer Garagenbesitzerin abgewiesen, der nach Verkauf eines Nachbargrundstücks von den neuen Eigentümern die Durchfahrt zu ihrer Garage untersagt wurde, und die sich auf eine ursprüngliche Vereinbarung mit dem alten Nachbarn und ein Notwegerecht berief.
Die 7. Zivilkammer des Landgerichts hat in dem Urteil festgestellt, dass eine schlichte Vereinbarung den neuen Eigentümer nicht bindet und auch ein Notwegerecht zur Garage in solchen Fällen nur unter sehr strengen Voraussetzungen besteht.
Die Klägerin hatte vor rund 30 Jahren auf dem hinteren Teil ihres Grundstücks in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen eine Garage errichtet, die mit dem Pkw nur über einen Hof des Nachbarn erreicht werden kann, was ihr vom alten Nachbarn über die gesamte Zeit auch gestattet wurde. Nach Verkauf des Hofgrundstücks stimmten jedoch die neuen Eigentümer dem nicht mehr zu und untersagten die Durchfahrt zur Garage.
Ausweislich der Pressemitteilung des Landgerichts Frankenthal vom 29.04.2026 zu dem Urteil vom 19.02.2026 sei die Vereinbarung mit dem alten Eigentümer für den neuen Eigentümer nicht bindend. Es sei im Grundbuch dazu nichts eingetragen. Auch ein Notwegerecht bestehe nicht, denn das Grundstück sei weiterhin erreichbar, lediglich die Garage könne mit einem Pkw nicht mehr angefahren werden. Die ordnungsgemäße Grundstücksbenutzung setze bei einem Wohngrundstück in der Regel auch die Erreichbarkeit des Grundstücks mit einem Kraftfahrzeug voraus. Ausreichend sei aber, dass mit einem Pkw an irgendeiner Stelle an das Grundstück herangefahren werden könne und der Eingangsbereich von dort mit sperrigen Gegenständen zu erreichen sei. Vorliegend könne das Wohnhaus über das straßenseitig gelegenen Hoftor angefahren und betreten werden. Dass die Garage ohne Überfahrt über das Nachbargrundstück nicht mehr mit dem Auto erreicht werden kann, begründet kein notwendiges Notwegerecht.
Das Urteil ist rechtskräftig.