Kein Widerrufsrecht nach Kauf am Messestand

von Lieb Rechtsanwälte

Beim Kauf auf einem Messestand besteht für Verbraucher kein Widerrufsrecht (Urteil des OLG München vom 15.3.2017 - 3 U 3561/16). 

Das OLG bestätigte ein Urteil des OLG Karlsruhe (vom 10.6.2016 - 4 U 217/15), wonach des sich beim Messestand um einen Geschäftsraum handelt, mit der Folge, dass ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Maßgeblich ist, ob von einer Überrumpelung des Verbrauchers auszugehen ist oder ob dieser mit entsprechenden Angeboten auf der Messe rechnen muss. Eine Überrumpelung schloss das OLG München in der vorliegenden Entscheidung aus.

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