Kasse muss lange Krankenhausbehandlung zahlen

von Lieb Rechtsanwälte

Die Assekuranz wurde am 17.11.2008 vom Landgericht München I (Az.: 9 O 10707/07) zur Zahlung von € 9468 zzgl. Zinsen verurteilt. Gegklagt hatte eine Münchener Klinik, da die private Krankenkasse der Meinung war, für eine lange Krankenhausbehandlung einer Schlaganfall-Patientin nicht in voller Höhe aufkommen zu müssen.

Ein eingeholtes Gutachten bestätigte, dass die stationäre Behandlung der Patientin auch nach Behebung ihrer Lähmung für geboten war. Der Gutachter begründete dies damit, dass für die "eher geistigen und psychischen Beeinträchtigungen" wie Störung der Gedächtnisleistung, der Konzentration und Einschränkung der Sehfähigkeit in der Spezialabteilung des Krankenhauses die erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung standen. Dem Gutachter war kein Neuropsychologe bekannt, der außerhalb der Klinik eine Therapie anbietet.

Die Kasse hatte mit dem Argument, die Patientin hätte ambulant weiter therapiert werden können, keinen Erfolg.

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