Kartellabsprachen unter Anbietern von Kartenzahlungssystemen

von Joachim Borger | Lieb.Rechtsanwälte

Nach Ansicht diverser Händler, die ihren Kunden Kartenzahlung anbieten und hierfür Nutzungsverträge mit Anbietern solcher Kartenzahlungssysteme geschlossen haben, sollen diese Betreiber von Kartenzahlungssystemen in der Zeit von 2004 bis 2014 unzulässige Kartellabsprachen getroffen und so das Preisniveau künstlich angehoben haben. Deswegen sind beim Landgericht Berlin derzeit mehrere Schadensersatzklagen rechtshängig. Ob und inwieweit unzulässige Kartellabsprachen stattgefunden haben, soll ab dieser Woche und bis 01.12.2022 in diversen mündlichen Verhandlungen aufgeklärt werden. Eine Drogeriekette klagt dabei Schadensersatz in Höhe von rund 8,5 Mio. € ein (Az. 16 O 110/18 Kart).

Falls das Landgericht Berlin Schadensersatzansprüche zusprechen sollte, könnte das auch bei weiteren Händlern, die Opfer dieser Kartellabsprachen geworden sind, Begehrlichkeiten wecken. Da die beanstandete Praxis 2014 beendet wurde, werden sich Händler, die bislang noch nicht Klage erhoben haben, allerdings intensiv mit der Frage der Verjährung beschäftigen müssen. Die Verjährung muss in jedem Einzelfall individuell beurteilt werden. So können zum Beispiel etwaige Verhandlungen über die Ansprüche die Verjährung hemmen. Außerdem ist der Beginn der Verjährung auch abhängig von Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis des potenziellen Klägers, was im Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verstößen gegen das Kartellrecht.

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