Insolvenzerfahren Metzgerei Weiss

von Lieb Rechtsanwälte

Der Nordbayerische Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 27.03.2014 über das von LIEB.Rechtsanwälte vertretene Schadensersatzverfahren gegen den Berater der Metzgerei Weiß.

BAYREUTH/KULMBACH

27.03.2014 09:45 Uhr

Zweifelhafter Anwalt soll für fehlerhafte Beratung bezahlen

BAYREUTH/KULMBACH. Von Ute EschenbacherStatt Mandanten zu helfen, hat er selbst schweren Schaden angerichtet. Ein Kulmbacher Anwalt, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt und bereits wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, stand am Dienstag abermals im Mittelpunkt eines Prozesses am Landgericht in Bayreuth. An der Zivilkammer ging es um eine Schadenersatzforderung in Höhe von 300 000 Euro.

Der Beklagte wurde durch seinen Anwalt Stephan Scherdel vertreten. Wie von der Hofer Justiz zu erfahren war, sind die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Wirtschaftskriminalität gegen den Mann noch nicht abgeschlossen. Daher liege noch keine Anklage vor.

Der Kulmbacher Anwalt soll rund eine Million Euro von möglichen Investoren zum Bau von Solaranlagen in Italien und Rumänien eingesammelt, das Geld aber für sich selbst verwendet haben. Mehrere Privatpersonen seien geschädigt worden, weil sie Geld auf ein Treuhandkonto des Juristen einzahlten. Der soll das Geld jedoch überwiegend für eigene Zwecke verwendet haben, um seine Ausgaben zu bezahlen. Berufskollegen werfen ihm schweres Fehlverhalten vor: Er habe Fristen platzen lassen, sei nicht zu Gerichtsterminen erschienen und habe keine Abschriften des Schriftverkehrs mit seinen Mandanten verfasst.

Der Zivilprozess unter Leitung von Richter Jan Köhler fügt sich ein in das Bild, das der Anwalt bisher von sich abgab. Als Kläger traten die Rechtsanwälte Robert Wartenberg undChristopher Lieb auf. Wartenberg ist der Insolvenzverwalter der insolventen Metzgerei Weiß, die neben den beiden am Stammsitz in Kulmbach sechs Filialen in der Region betrieb, zum Beispiel in der Bayreuther Fußgängerzone. Der seit November 2013 inhaftierte Kulmbacher Anwalt vertrat damals Metzgermeister Thomas Weiß. Er trat nach der Insolvenz, die von der Kulmbacher Bank im Frühjahr 2012 angezeigt worden war, als Geschäftsführer der „Thomas Weiß UG“ auf. Eine kurzzeitig in Thurnau eröffnete Filiale musste bald wieder schließen, weil die Unternehmer-Gesellschaft (UG) Ende 2012 ebenfalls Insolvenz anmeldete. Allen 45 Mitarbeitern der Weiß GmbH war schon im Mai gekündigt worden. Das Produktionsgebäude und das Grundstück in der Kulmbacher E.-C.-Baumann-Straße im geschätzten Wert von rund 500 000 Euro sollen, wie berichtet, jetzt versteigert werden.

Der zweifelhafte Kulmbacher Anwalt soll auch für die Metzgerei Weiß nach Investoren gesucht haben. Wie sich in der Verhandlung am Landgericht herausstellte, gab es Gespräche mit einem 67-jährigen Bayreuther Geschäftsmann. Der Anwalt habe ihm Mitte 2011 angeboten, in die Metzgerei einzusteigen, sagte der Zeuge. Ihm sei das Gebäude für 170 000 Euro angeboten worden, 80 000 Euro für das Inventar. Zudem seien ihm monatlich 6000 Euro Pachtzahlungen in Aussicht gestellt worden. Bedingung sei gewesen, dass die Immobilie schuldenfrei sei. Es sei nicht der üblichste Weg, sich einen Privatinvestor zu suchen, bemerkte Köhler. Der Kaufvertrag sei Ende Februar 2012 unterschrieben worden, so der Bayreuther. „Ich habe mir ein Rücktrittsrecht einräumen lassen.“ Wegen des Insolvenzantrags habe er Ende April davon Gebrauch gemacht.

Im Dezember 2011 ließ sich der Kaufmann darauf ein, einen an feste Bedingungen geknüpften Darlehensvertrag von 300 000 Euro für die neu zu gründende UG zu unterzeichnen. Doch die Vereinbarung habe er wieder gekündigt, weil er von seinem Rechtsanwalt nichts mehr gehört habe. Ob er nicht gewusst habe, dass die Weiß GmbH unter Zwangsverwaltung gestanden habe, fragte Wartenberg. „Mich interessierte nur das Geschäft“, sagte der Zeuge. Auch ein Hamburger Unternehmensberater, erst für die GmbH, ab 3. Dezember 2011 für die UG tätig, sowie Thomas Weiß selbst wurden vernommen. Die GmbH sei der Produktionsbetrieb gewesen, die UG sollte die Filialen betreiben.

Der Hamburger erstellte Gutachten über die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, die „akzeptabel“ gewesen sei. Einmal habe er aber die Insolvenzantragspflicht angemahnt, sich dann aber auf die Aussagen der Steuerberater verlassen. Der Anwalt verhandelte inzwischen mit einem weiteren Mandanten und Erben, den er als Investor gewinnen wollte. Der Berater hat laut Lieb trotz der finanziellen Schieflage des Unternehmens horrende Honorare kassiert. Auch der Anwalt ließ sich teuer bezahlen. „Die angeblichen Geldgeber sind nie aufgetaucht“, sagte Thomas Weiß, der alles verloren hat. Ob der Rechtsanwalt ihn als Privatperson oder das Unternehmen vertreten hat, lässt sich nur noch schwer auseinanderhalten. "Klare Vollmachten gibt es nicht."

Das Geschehen sei „schwer greifbar“, folgerte Köhler nach der über vier Stunden dauernden Beweisaufnahme. Zu klären sei, wann wer von einem Insolvenzgrund gewusst und ob es ein Sanierungskonzept gegeben habe. „Da habe ich meine Zweifel.“ Bevor er über die Schadenersatzforderung von 300 000 Euro entscheide, benötige er ein genaues Gutachten. Dazu sollen die Unterlagen des Beraters beitragen. Geklärt ist noch nicht, ob die Haftpflichtversicherung des Anwalts einspringt. Dessen Verteidiger hatte einen Vergleich vorgeschlagen.

Auch die Frankenpost berichtet unter http://www.frankenpost.de/lokal/kulmbach/kl/Traumrenditen-und-Fabelvertraege;art3969,3236809 über dieses Verfahren.

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