In Bayern gilt auch für Shisha-Bars das Rauchverbot

von Lieb Rechtsanwälte

Inhaber von Shisha-Bars müssen sich ebenfalls an das seit dem 1. August geltende neue bayerische Rauchverbot halten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat auf Beschlusswege den Antrag eines Barbesitzers auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt (1BvQ 23/10), der sich gegen die strikte Neufassung des Rauchverbotes zur Wehr gesetzt hatte, weil dieses ihn in seiner Berufs- und Handlungsfreiheit einschränkt. Das Konzept seiner Gaststätte basiert im Wesentlichen auf dem Angebot von Wasserpfeifen.

Die Verfassungsrichter folgten dem nicht und verwiesen auf vorangegangene Entscheidungen in ähnlichen Fällen. Die Gefahrenabwehr durch Rauchverbote sei wichtiger einzuschätzen, als individuelle Freiheitsrechte.

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