Immobilientransfers in Spanien – Fragen über Fragen?
von Jörg Steinheimer | Lieb.Rechtsanwälte
Immobilien in Spanien rechtssicher veräußern und erwerben
Viele Deutsche besitzen eine Immobilie an der Küste, auf Mallorca oder auf den Kanaren. Wir begleiten den An- und Verkauf von Immobilien in Spanien anwaltlich. Gleiches gilt natürlich für den Erwerb im Erbwege (Umtragung im Register, Erbschaftssteuer).
Was den Kauf angeht: Lassen Sie sich nicht von einer sog. gestoría mit einem notariellen Standard-Kaufvertrag, den Sie nicht verstehen, abspeisen. Investieren Sie in eine anwaltliche Begleitung mit Augenmaß. Lassen Sie uns den Entwurf des notariellen Kaufvertrags überprüfen und ggf. überarbeiten. Wir haben ferner die Möglichkeit, das spanische Register und Kataster überprüfen zu lassen und den dortigen Bestand abzufragen. Ein seriöser Makler sollte ein Objekt, bei dem ein Erweiterungsbau „unterschlagen“ wurde, eigentlich nicht in den Vertrieb nehmen. Oft sind aber beispielsweise Erweiterungen der Immobilie (ampliación de obras) nicht korrekt nachgetragen.
Sie haben keine Ahnung, wie Sie an das Projekt herangehen? Wir haben Kontakte zu Maklern (z.B. Teneriffa).
Sie wollen den An- und Verkauf von Deutschland aus erledigen, ohne reisen zu müssen? Wir kennen deutsche Notare, die spanisch sprechen und Verkaufsvollmachten beurkunden können, die mit Apostille auch in Spanien gelten. Wir haben ein Netz deutscher oder deutschsprachiger Rechtsanwälte (v.a. Küste, Mallorca und Kanaren), die als Bevollmächtigter den Notartermin für Sie wahrnehmen können.
Ihnen gefällt die klassisch spanische Zahlweise per Scheck nicht? Lassen Sie uns über eine Abwicklung mittels Anderkonto (cuenta de consignación) des Notars nachdenken!
Sie müssen Plusvalía und Wertzuwachssteuer korrekt abwickeln, wissen aber nicht wie? Wir empfehlen Ihnen ein spanisches Steuerbüro, das taugt.
Sie haben Stress wegen eines Verkaufs/Ankaufs? Wir kennen deutsche Immobiliensachverständige vor Ort, die für ein Gutachten eingeschaltet werden können. Wir organisieren Ihre Prozessvertretung in Spanien oder führen den Prozess, wenn er in Deutschland geführt werden kann, selbst.
Es müssen Dokumente übersetzt werden? Wir kennen in beiden Ländern entsprechend bestellte Übersetzer und Dolmetscher.
Wir besitzen das Know-How und können das Projekt über unser Netzwerk und unsere Kooperationspartner für Sie steuern.
Große Immobilienprojekte, z.B. in Barcelona und Madrid, sind das Spezialgebiet unserer Kooperationskanzlei Fabregat Perulles Sales mit Büros in Barcelona und Madrid. Gerne stellen wir den Kontakt her. -- Sprechen Sie uns einfach an!