Honorarsteigerungen für unterdurchschnittliche Praxen

von Lieb Rechtsanwälte

  1. Auch für Arztgruppen, bei denen die Menge der erbrachten Leistungen vorwiegend vom Überweisungsverhalten anderer Vertragsärzte abhängig ist (hier Anästhesisten) dürfen im HVM Honorarbegrenzungsregelungen in Form von Individualbudgets normiert werden.
  2. HVM-Regelungen, die für unterdurchschnittliche Praxen (nach Abschluss der Aufbauphase) ein Honorarwachstum innerhalb eines gewissen Zeitraums vollständig unterbinden, sind zulässig, wenn in der nach Ablauf des Moratoriums verbleibenden Zeit innerhalb eines Fünfjahreszeitraums eine realistische Möglichkeit besteht, den Durchschnittsumsatz zu erreichen.
  3. Für die rechtliche Prüfung, ob ein HVM ausreichende Wachstumsmöglichkeiten für unterdurchschnittliche Praxen vorsieht, sind die Regelungen eines HVM innerhalb eines Fünfjahreszeitraums heranzuziehen, selbst wenn im prozessual streitbefangenen Zeitraum eine Steigerungsmöglichkeit nicht zwingend geboten ist und der Folgezeitraum nicht streitbefangen ist.

BSG, Urteil vom 28.01.2009 – B 6 KA 5/08 R, Quelle: ZMGR 2009,209

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