Honoraranspruch trotz fehlerhafter Patientenaufklärung

von Lieb Rechtsanwälte

Trotz fehlerhafter Patientenaufklärung kann ein Anspruch auf Honorar bestehen!

Ist ein Patient falsch aufgeklärt worden, verliert der Arzt hierduch nicht unbedingt seinen Honoraranspruch, wie das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 5 U 1795/05) entschieden hat.

Eine Patientin wollte die Arztrechnung nicht zahlen, u.a. deshalb, weil der Arzt zwar mit ihr ausführlich die Gründe für eine Operation besprochen, medikamentöse Behandlungsalternativen allerdings verschwiegen hatte.

Das Oberlandesgericht Nürnberg stellte klar, dass der Honoraranspruch eines Arztes im Falle eines Behandlungsfehlers nur dann entfällt, wenn die ärztliche Dienstleistung unbrauchbar gewesen ist. Wenn wie im vorliegenden Fall der angestrebte Heilerfolg eingetreten ist, mangelt es an einem materiellen Schaden des Patienten. Die Richter bestätigten zwar, dass das Vermögen wegen des Aufklärungsmangels zu Unrecht mit dem Honoraranspruch belastet würde. Dem steht aber der Wert der erfolgreichen Behandlung gegenüber, der der Patientin zugute kommt.

Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg vom 08.02.2008 - 5 U 1795/05

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