Hoher Schadenersatz für Fußballer

von Lieb Rechtsanwälte

Das LG Bielefeld (Az.: 4 O 234/03) hat einem früheren Jugendfußballer nach einem ärztlichen Behandlungsfehler 1,36 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen. Der heute 33-jährige Patient hatte eine Klinik in Bielefeld auf Entschädigung aus entgangenem Einnahmen als Profifußballer verklagt, weil er nach einer Sportverletzung falsch behandelt worden war.

Der damals 18jährige hatte 1993 in einem A-Jugendspiel  des DSC Arminia Bielefeld einen Meniskusabriss und Kreuzbandanriss erlitten. Eine Infektion im Knie behandelten die Ärzte zu spät. Das LG Bielefeld wertete dies als groben Behandlungsfehler. Weil dem 18hährigen von Experten eine Karriere als Fußballprofi vorausgesagt worden war, errechnete das Gericht eine wahrscheinliche Dauer der Laufbahn von 13 Jahren.

Einen Vergleich über die Schadensersatzforderung hatte die Klinik kurz zuvor abgelehnt. Nach einer ersten Operation hatte sich im Knie des Klägers eine Infektion gebildet, die erst Wochen später während der weiteren Operation behandelt wurde. Schließlich musste der Außenmeniskus völlig entfernt werden.2003 verklagte sodann der Sportler die Mediziner auf Schadensersatz in Höhe von 3,5 Millionen Euro, weil er um seine Karriere als Fußballprofi gebracht wurde.

Dem damals 18jährigen, der als „diszipliniert und ehrgeizig“ galt, war ein Vertrag als Lizenzspieler des DSC Arminia Bielefeld in Aussicht gestellt worden, welcher nach der fehlerhafte Operation nicht mehr abgeschlossen wurde. Strittig blieb unter den Sachverständigen allerdings, ob der Fußballer nach Verletzung und Infektion - deren Entstehung nicht von den Ärzten zu verantworten war - sein ursprüngliches Leistungsvermögen hätte zurückgewinnen können. Mehrere Gutachter konnten diese Möglichkeit nicht gänzlich ausschließen.

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