Arztwerbung – gewusst wie!
von Lieb Rechtsanwälte
Die Grenzen für die Praxiswerbung haben sich seit Ende 2012 aufgrund einer liberalen Gesetzgebung ausgedehnt. Insbesondere Änderungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG) eröffnen Ärzten neue Werbemöglichkeiten.
Zusätzlich hat der Deutsche Ärztetag seine Musterberufsordnung hinsichtlich Werbung gelockert. Diese Änderungen sind erforderlich geworden, da der Arzt aus heutiger Sicht ohne Werbung als Marketinginstrument nicht mehr auskommen kann.