Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe verschoben!

von Lieb Rechtsanwälte

Ein Beitrag von RAin Yağmur Depboylu

Ende Juni hat der Bundestag beschlossen, die Ersatzfreiheitsstrafe zum 1. Oktober zu halbieren. Das Inkrafttreten soll nun um vier Monate verschoben werden. Nachdem der Bundestag das schon beschlossene Gesetz kurzfristig noch einmal abgeändert hat, soll die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe erst zum 1. Februar 2024 in Kraft treten.

Der Grund dafür soll die lange Dauer der notwendigen Umstellung der Computersysteme in den Ländern sein. In der Begründung des Änderungsgesetzes heißt es: „Die erforderlichen Anpassungen müssten danach zunächst im Länderverbund fachlich abgestimmt und im Anschluss durch den externen Dienstleister programmiert werden. Zugleich seien Anpassungen im zugehörigen Vollstreckungsschreibwerk vorzunehmen. Nach der Umsetzung durch den Dienstleister müssten diese getestet werden, bevor diese auch in der Praxis im Echtbetrieb zur Verfügung stehen".

Die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Thema von rechtlicher und ethischer Bedeutung. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird verhängt, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt werden kann. „An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe", heißt es in § 43 S. 1 StGB. Ein Tagessatz entspricht dabei bislang einem Tag Haft. Künftig sollen zwei Tagessätze einem Tag Freiheitsstrafe entsprechen, die Ersatzfreiheitsstrafe damit halbiert werden. Einige Befürworter der Halbierung argumentieren, dass dies eine Möglichkeit ist, überfüllte Gefängnisse zu entlasten und gleichzeitig eine gewisse Abschreckung aufrechtzuerhalten. Kritiker hingegen weisen darauf hin, dass dies den eigentlichen Zweck der Strafe untergraben könnte, indem die Abschreckungswirkung gemindert wird und Täter möglicherweise nicht angemessen für ihre Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden. Insgesamt erfordert die Frage der Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe eine sorgfältige Abwägung zwischen den Zielen der Strafe, der sozialen Wiedereingliederung und der Wahrung der Gerechtigkeit.

Letztendlich war es von entscheidender Bedeutung, eine Lösung zu finden, die sowohl gerecht als auch sinnvoll ist und der Effizienz des Strafvollzugssystems gerecht wird.

Die Auswirkungen auf die Gesellschaft, das Justizsystem und die Verurteilten selbst werden wir voraussichtlich ab dem 01.Februar 2024 beobachten können.

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