GKV-Leistungen als IGel-Angebot

von Lieb Rechtsanwälte

Dürfen Kassenärzte GKV-Leistungen als IGeL anbieten?

Mit dieser Frage hatte sich das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: L11 KA 114/04, zu befassen. In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Orthopäde eine Infusion über GOÄ abgerechnet. Der Patient hatte sich damit einverstanden erklärt. Allerdings war er von dem Arzt nicht darüber aufgeklärt worden, dass es sich bei der Infusion um eine Kassenleistung handelt. Das Landessozialgericht sah hier eine Verletzung der vertragsärztlichen Pflicht.

Auch Einzelleistungen, die nunmehr von Pauschalen geschluckt werden, können GKV-Patienten nicht als Privatleistung angeboten werden. Bei einem Verstoß sind Disziplinarmaßnahmen seitens der KV zu erwarten.

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