Gibt es ein Urheberrecht für mit Hilfe von KI erschaffener Bilder?

von Marc Suffa-Petri | Lieb.Rechtsanwälte

Ein Beitrag von RA Tobias Kiphuth

Die kurze, auch auf viele andere juristische Fragen passende Antwort lautet: Es kommt darauf an!

Aber worauf genau kommt es hier an? Dieser Frage ist das AG München in einer aktuellen Entscheidung nachgegangen (Az.: 142 C 9786/25, Endurteil vom 13.02.2026). Maßgeblich ist, ob es sich bei dem Bild um ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Werk handelt. Dies ist nur bei persönlichen geistigen Schöpfungen der Fall. Dazu muss das Bild die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegeln, indem es dessen freie kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringt.

Dies ist nicht nur bei von Hand gezeichneten oder gemalten Bildern denkbar, sondern auch bei solchen, die mit Hilfe von Software erstellt wurden. Entscheidend ist, inwieweit noch menschlicher schöpferischer Einfluss ausgeübt wurde. Es kommt also auf Art und Umfang des menschlichen Eingriffs in das KI-Ergebnis an. Dabei kann der Eingriff auch nachträglich oder beim Prompten erfolgen. Wichtig ist, dass sich im Ergebnis die Persönlichkeit des Promptenden widerspiegelt. Der Promptende muss freie und kreative Entscheidungen treffen und dem Bild dadurch seine persönliche Note verleihen. Erst dann kann das Bild als eigene Schöpfung des Urhebers angesehen werden.

Es reicht also nicht aus, dass der KI durch allgemein gehaltene, ergebnisoffene Anweisungen die genaue Gestaltung des Bildes überlassen wird. Dabei spielt keine Rolle, wie aufwändig und sorgfältig der Prompt erstellt wurde, ob der Prompt mit einem kostenpflichtigen Programm erstellt wurde oder besonders lang war oder ob der erste Entwurf sukzessive überarbeitet wurde. Denn nicht Zeitaufwand, Fleiß oder Investitionen führen zum Urheberrechtsschutz, sondern ausschließlich eigene kreative Tätigkeit. Wird die kreative Gestaltung den Regeln der KI überlassen, entsteht kein Urheberrecht. Ebenso reicht es auf keinen Fall aus, dass aus mehreren Vorschlägen der KI ein bestimmtes Bild ausgewählt wurde.

Grundsätzlich ist es also möglich, ein Urheberrecht für mit KI geschaffener Bilder zu erhalten. Die Latte dafür hängt allerdings sehr hoch. Will der (vermeintliche) Urheber seine Rechte gegenüber Dritten geltend machen, muss er beweisen, dass das mit KI geschaffene Bild seine eigene kreative geistige Schöpfung ist. Dies wird wohl nur selten gelingen.

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