Fahrtkostenerstattung durch den Arzt

von Lieb Rechtsanwälte

Sachverhalt:
Eine Dialysepraxis im Großraum Hannover hatte Patienten angeboten, einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zu zahlen, wenn die Patienten die Dialyse in dieser Praxis durchführen lassen würden. Der Zuschuss lag höher als die tatsächlichen Fahrtkosten.

Ein anderer Dialysearzt mahnte die Dialysepraxis ab und erwirkte beim Landgericht Hannover den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Entscheidung:
Das Landgericht Hannover untersagte ein solches Vorgehen der Dialysepraxis. Es dürften nur angemessene Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs erstattet werden, nicht aber höhere Beträge. Alles andere sei unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsens sowie das Heilmittelwerbegesetz (Beschluss vom 22.03.2010, Aktenzeichen: 18 O 70/10).

Hinweis:
Auch die Erstattung der tatsächlichen Fahrtkosten erscheint bedenklich.

Quelle: Newsletter der AG Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein 2010

Zurück