EuGH lässt Rx-Boni zu

von Lieb Rechtsanwälte

Ausländische Versandapotheken sind nicht an die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gebunden, wie heute der EuGH entschieden hat.

Die Preisbindung lässt eine Abgabe zu einem günstigeren Preis grundsätzlich nicht zu. Ausländische Versandapotheken, wie Doc Morris haben auf die Preisbindung mit Rabatten und Boni reagiert, die nach der Preisbindung an sich verboten sind. Folge ist ein Preiswettbewerb, bei dem deutsche Apotheker das Nachsehen haben, da sie von der gesetzlichen Preisbindung nicht abweichen können.

Der EuGH sieht in der in Deutschland geltenden Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Ausländische Versandapotheken können nicht gehindert werden, auf verschreibungspflichtige Medikamente, die nach Deutschland geliefert werden, Rabatte oder Boni zu gewähren. 

Für die Deutsche Apotheken gilt weiterhin die im Arzneimittelgesetz geregelte Preisbindung. Ob einzelne deutsche Apotheken das Urteil zum Anlass nehmen werden, um wegen Inländerdiskriminierung zu klagen, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich wäre hier der Gesetzgeber gefordert, um die Ungleichbehandlung zu beseitigen. 

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