EUGH-Entscheidung zur Verbraucherklarheit und Preistransparenz auf dem Online-Reisemarkt

von Lieb Rechtsanwälte

Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung zugunsten der Verbraucherklarheit und Preistransparenz auf dem Online-Reisemarkt gefällt. In einer Vorabentscheidung urteilte er am 15. Januar 2015 – Az.: C-573/13 – auf Ersuchen des Bundesgerichtshofes hin, dass Flug-Endpreise im Internet bereits vor Buchungsbeginn angezeigt werden müssen. Es genügt dabei nicht, dass dem Kunden die Endpreise zu irgendeinem Zeitpunkt vor der verbindlichen Buchung angezeigt werden, insbesondere nicht, wenn dies erst nach Eingabe der Kundendaten erfolgt. Bei zahlreichen Online-Anbietern von Reisen wird es dahingehend Nachrüstungsbedarf geben.

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