EuG bestätigt umfangreichen Schutz staatlicher Hoheitszeichen und Kennzeichen zwischenstaatlicher Organisationen

von Simone Blied

Mit seinem Urteil vom 13.03.2014 – T-430/12 führt das Gericht der Europäischen Union (EuG) die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung zum umfangreichen Schutz staatlicher Hoheitszeichen und der Kennzeichen zwischenstaatlicher Organisationen fort. Eine Nachahmung im heraldischen Sinn kann auch dann gegeben sein, wenn die Marke nur einen Teil eines Hoheitszeichens oder des Kennzeichens einer zwischenstaatlichen Organisation verwendet.

Zurück