EU plant Sanktionen gegen Lohnungleichheit – die neue Richtlinie für Lohntransparenz und ein weiterer Schritt für das „S“ und das „G“ aus dem Bereich „ESG-Compliance“

von Lieb Rechtsanwälte

Ein Beitrag von RAin Natalie Freiin von Beust

Nicht zuletzt anlässlich des Equal Pay Day (jedes Jahr am 07. März) diskutieren die Organe der Europäischen Union erneut über den Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen. Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer neuen Richtlinie, die die von der Gesellschaft scharf kritisierte Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen soll. Am 29. März 2023 soll das EU-Parlament über eben diese neue Richtlinie, nach umfangreichen Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, abstimmen. Es sollen neue Transparenzpflichten, Auskunftsansprüche unter anderem über Gehaltsspanne/Durchschnittsgehalt und Einstiegslohn – auch schon vor Einstellung einer Person, Frageverbote und Sanktionen geregelt werden.

Die neue Richtlinie soll den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwerte Arbeit zwischen Männer und Frauen durch Lohntransparenz und entsprechende Durchsetzungsmechanismen umsetzen und stärken. Die Lohngleichheit gilt als eines der Kernprinzipien und Grundpfeiler der EU, das bereits 1957, im Vertrag von Rom, verankert wurde. Seit 2009 ist dieses Prinzip in Art. 157 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU geregelt. Auch die europäische Grundrechtecharta regelt in Art. 23:“ Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen“. Das Recht auf gleiches Entgelt ist laut Rechtsprechung des EuGH unmittelbar anwendbar und durchsetzbar gegenüber Privatpersonen und auch Staaten.

Die Mitgliedstaaten sind vertraglich (vgl. Art. 4 EUV) dazu verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen zu ergreifen, die sich aus den Verträgen ergeben. Bisher wurde dieser Verpflichtung in Bezug auf die Lohngleichheit nur mäßig durch die Mitgliedstaaten nachgekommen – in Deutschland haben wir aktuell ein Lohngefälle von knapp 18 % zwischen Männer und Frauen, auf alle EU-Mitgliedstaaten bezogen verdienen Frauen im Durchschnitt 13 % weniger als Männer. Dieses Lohngefälle wurde auch nicht durch das im Jahr 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) vermindert – es sollte als Ergänzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dienen und die deutsche Gesellschaft im Bereich der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau stärken, bisher mit wenig Erfolg.

Es bleibt also zu hoffen, dass nach Umsetzung der neuen Richtlinie ein weiterer Schritt in Richtung Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau sowie im Bereich des „Sozialen“ und der „Unternehmensführung“ der ESG-Compliance erreicht wird.

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