(Erst mal) keine Insolvenz wegen Corona

von Lieb Redaktion

Ein aktueller Beitrag von RAin Nicola Kastner-Hippel

Mit Pressemitteilung vom 16.03.2020 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz angekündigt, die Insolvenzantragspflicht durch eine dort in Vorbereitung befindliche gesetzliche Regelung befristet bis 30.09.2020 aussetzen zu wollen.

Hierdurch soll - so die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz - verhindert werden, dass „Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen.“

Voraussetzung soll allerdings sein, dass der Insolvenzgrund tatsächlich auf der Corona-Epidemie beruht und auf Grund der Beantragung von öffentlichen Hilfen bzw. wegen ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.


Darüber hinaus wird eine Verordnungsermächtigung für das BMJV für eine Verlängerung dieser Maßnahme bis längstens 31.03.2021 vorgeschlagen.

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