Entscheidungen zur Arzthaftung

von Lieb Rechtsanwälte

Bereitschaftsdienst

Ein Arzt im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst kann bei differentialdiagnostischen Anzeichen für eine coronare Herzerkrankung (hier: einen akuten Herzinfarkt) zur Befunderhebung (Ausschlussdiagnostik) und damit zur Einweisung des Patienten in ein Krankenhaus verpflichtet sein.

Quelle: BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 229/06 - OLG München, LG München I

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