Entscheidungen zur Arzthaftung
von Lieb Rechtsanwälte
Bereitschaftsdienst
Ein Arzt im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst kann bei differentialdiagnostischen Anzeichen für eine coronare Herzerkrankung (hier: einen akuten Herzinfarkt) zur Befunderhebung (Ausschlussdiagnostik) und damit zur Einweisung des Patienten in ein Krankenhaus verpflichtet sein.
Quelle: BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 229/06 - OLG München, LG München I