Einsichtsrecht in die vom Gericht beigezogenen Originalkrankenakten

von Lieb Rechtsanwälte

Der Kläger eines Arzthaftungsprozesses hat nicht das Recht, die Herausgabe beigezogener Originalkrankenakten zwecks Akteneinsicht zu verlangen, wenn der Eigentümer dieser Originalkrankenakten dem widersprochen hat. Die Geschäftsstelle des Gerichts ist nicht verpflichtet, von den beigezogenen Originalkrankenakten für den Kläger Kopien fertigen zu lassen.

LG Berlin, Beschluss vom 02.09.2009 – 13 O 19/09, ZMGR 2009,397.

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