Einführung der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): langsam wird es Zeit für Unternehmen, etwas zu tun!

von Lieb Rechtsanwälte

Beschlossen am 27. April 2016, Geltung ab dem 25. Mai 2018: die DSGVO verschärft vor allem die Dokumentationspflichten, die Datensicherungspflichten und die Meldepflichten von Unternehmen, die mit automatisierter Datenverarbeitung zu tun haben, und welches Unternehmen hat dies heute nicht?

Und was heißt das nun?

- einheitlicher Datenschutz für die EU und dieser gilt  weltweit für die Datenverarbeitung von EU-Bürgern (Einführung des „Marktortprinzips“)

- beinhaltet erweiterte Haftung durch Beweislaststruktur

- neben den Verantwortlichen (Unternehmen) haftet auch ein etwaig involvierter Auftrags(daten)verarbeiter

- NEU: Hohe Bußgelder – bis 20 Mio. bzw. 4% des Unternehmensumsatzes

Den Originaltext der EU General Data Privacy Regulation finden Sie in allen EU-Sprachen hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32016R0679.

Falls Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte, unser Team aus Datenschutzspezialisten und allen Teilen des Wirtschaftsrechts hilft Ihnen gerne weiter.

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