„Ein Europa für das digitale Zeitalter“ – Ein neuer Richtlinienvorschlag der Europäischen Union zur Digitalisierung des Europäischen Binnenmarktes
von Lieb Rechtsanwälte
Am 29. März 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Richtlinien angenommen, die durch Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu mehr Transparenz und zeitgleich weniger Bürokratie für Unternehmen führen soll. Gesellschaften soll es erleichtert werden die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im europäischen Gesellschaftsrecht auszuweiten. Zielgruppe des neuen Richtlinienvorschlags sind damit insbesondere Unternehmen mit grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit – dadurch dass mehr Informationen über Unternehmen auf EU-Ebene öffentlich zugänglich gemacht werden, sollen Transparenz und das Vertrauen in eben diese Geschäftstätigkeiten gestärkt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, in der EU geschäftlich tätig zu werden.
Zum Abbau des derzeit bestehenden Bürokratie- und Verwaltungsaufwands von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen:
- In Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung werden Unternehmen davon befreit bei der Errichtung einer Zweigniederlassung oder eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat Informationen mehrfach übermitteln zu müssen. Die relevanten Informationen können vielmehr über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS – European Business Register) ausgetauscht werden;
- Einführung eines Europäischen Gesellschaftszertifikats mit unternehmensrelevanten Informationen und Verfügbarkeit dieses Zertifikats in allen Sprachen der Europäischen Union;
- Einführung einer mehrsprachigen Standardvorlage für eine digitale Europäische Vollmacht, im Rahmen dessen eine Person zur Vertretung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat ermächtigt wird;
- Abbau und Beseitigung von Formalitäten, z.B. Abschaffung der Notwendigkeit einer Apostille oder beglaubigter Übersetzungen von unternehmensrelevanten Dokumenten.
Durch Einführung dieser Modalitäten, Verbesserung der Transparenz und dadurch Förderung des Vertrauens in grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten soll Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Europäischen Binnenmarkt gefördert und gestärkt werden. Die neue Richtline soll sicherstellen, dass wichtige Gesellschaftsinformationen öffentlich zugänglich sind, die Suche nach Informationen dadurch deutlich leichter gemacht wird, nationale und europäische Register miteinander verknüpft und insbesondere auch die Zuverlässigkeit und Aktualität der Daten in Unternehmensregistern gewährleistet werden.
Der Richtlinienentwurf wird nun von dem Europäischen Parlament und dem Rat erörtert – es bleibt abzuwarten, wie dann über diesen Entwurf entschieden wird. Er gilt zumindest als eine der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der europäischen Politik „Ein Europa für das digitale Zeitalter“.