Domainübernahme mit Risiko

von Lieb Rechtsanwälte

Ein Beitrag von RA Tobias Kiphuth

Das Landgericht Fulda hat eine beachtenswerte Entscheidung zu Domainübernahmen getroffen (Urteil vom 30.11.2024, Az.: 3 O 92/24):

Nachdem ein Wintergartenbauer Insolvenz anmelden musste, kaufte die Klägerin (eine neu gegründete GmbH) im Rahmen eines Asset Deals verschiedene Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse, unter anderem die Domain der insolventen Firma. Die Klägerin bewarb dann unter dieser Domain die von ihr angebotenen Dienstleistungen zum Wintergartenbau. Dabei berief sie sich auch auf die Historie ihres Vorgängers mit Schlagworten wie „25 Jahre Erfahrung“, „2003 zufriedene Kunden“ etc., um Kontinuität zu vermitteln und die eigenen Marktchancen zu erhöhen, wie das Gericht zutreffend feststellte.

Die Beklagte betreibt eine Internetplattform mit einer Suchmaschine für Domains, auf der Dritte auch Bewertungen zu den gelisteten Domains abgeben können. Die Klägerin forderte nun von der Beklagten die Löschung negativer Bewertungen und Kommentare, die sich noch auf die alte Domaininhaberin bezogen.

Das Gericht wies die Klage ab. Zwar sei die Klägerin keine Rechtsnachfolgerin der insolventen Firma im rechtlichen Sinne. Sie führe jedoch im tatsächlichen Sinne das Geschäft der ursprünglichen Domaininhaberin fort. Da sie sich gerade auch auf die Historie berufe, müsse sie auch mit den alten negativen Bewertungen und Kommentaren leben. Es habe der Klägerin freigestanden, eine völlig andere Domain zu wählen.

In diesem konkreten Einzelfall halte ich die Entscheidung für überzeugend. Bei abweichenden Sachverhalten könnte die Auffassung des Gerichts allerdings auch zu unpassenden Ergebnissen führen.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich für Erwerber von Domains und anderen Namensrechten, vor deren Nutzung, bzw. im Optimalfall schon vor deren Kauf einen Blick in die einschlägigen Bewertungsportale zu werfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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