"Digital Native" in der Stellenausschreibung: Diskriminierung!

von Lieb Rechtsanwälte

Ein Beitrag von RA und FAfArbR Jörg Steinheimer

"Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der datengetriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen zu Hause."

Schmissig und “magazinig” (a tribute to “DER SPIEGEL”-AI) formuliert – aber im Ergebnis eine Altersdiskriminierung. So urteilte das Arbeitsgericht Heilbronn (18.01.2024, 8 Ca 191/23) und wurde vom LAG Baden-Württemberg gehalten (nur der Höhe der Entschädigung nach reduziert, 07.11.2024, 17 Sa 2/24).

Sachverhalt

Was war geschehen? Ein Bewerber, Jahrgang 1972, hatte sich erfolglos auf die so angepriesene Stelle beworben. Er reklamierte eine Diskriminierung und verlangte eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG.

Der Bewerber bekam Recht. Der Ausdruck “Digital Native” bezeichnet Personen, die mit digitalen Medien aufgewachsen sind. Jahrgänge vor 1980 gehören nicht zu den “Digital Natives“. Ältere Bewerber werden damit ausgeschlossen. Nach § 3 Abs. 1 AGG kann dies eine unmittelbare Altersdiskriminierung darstellen.

Die baden-württembergische Arbeitsgerichtsbarkeit sah darin ein Indiz für Diskriminierung. Nach § 22 AGG trägt der Arbeitgeber die Beweislast, dass keine Benachteiligung beabsichtigt war. Dieser Beweislast genügte hier der ausschreibende Arbeitgeber im Prozess nicht.

Auch mit dem Einwand, der in Berlin wohnende überqualifizierte Wirtschaftsjurist, der sich auf die Stelle in Heilbronn bewerbe, handele rechtsmissbräuchlich, ging der Arbeitgeber baden.

Im Ergebnis wurden 1,5 Bruttomonatsgehälter fällig. Im konkreten Fall bedeutete dies für den diskriminierten Bewerber eine steuer- und sozialversicherungsfreie immaterielle Entschädigung (vgl. FG Rheinland-Pfalz, 21.03.2017, 5 K 1594/14) in Höhe von 7.500,00 €.

Conclusio

“Hippes Wording” kann auch zum Bumerang werden. Stellenanzeigen müssen konsequent kompetenzorientiert und diskriminierungsfrei formuliert werden. Auf den ersten Blick schwer erkennbar:

  • Vermeiden Sie gruppenspezifische oder ausschließende Begriffe wie „Digital Native“, „junges Team“ etc.!
  • Suchen Sie fähigkeitsbasiert!
  • Beschreiben Sie Fähigkeiten neutral (im konkreten Fall, wenig hip, aber rechtssicher z. B. „Erfahrung im Umgang mit Social-Media-Tools“)!
  • Sprechen Sie uns gerne im Vorfeld Ihrer hippen Stellenausschreibung an!

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