Die Verfassungswidrigkeit des österreichischen Medienprivilegs

von Lieb Redaktion

Österreichisches Medienprivileg ist verfassungswidrig - Ist das deutsche Medienprivileg auch in Gefahr?

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das österreichische Medienprivileg für verfassungswidrig erklärt. Es sei verfassungswidrig, Datenverarbeitungen durch Medienunternehmen, die zu journalistischen Zwecken erfolgen, vollends von den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) auszunehmen. Das undifferenzierte Medienprivileg verstoße gegen das Grundrecht auf Datenschutz.

Als Pendant zu § 9 DSG findet sich das Medienprivileg in Deutschland insbesondere in §§ 12, 23 des Medienstaatsvertrages (MStV). Des Weiteren enthalten die jeweiligen Landespressegesetze ergänzende Regelungen.

Der deutsche MStV verpflichtet Journalisten zur Einhaltung des Datengeheimnisses, wonach personenbezogene Daten ausschließlich zu journalistischen Zwecken verarbeitet werden dürfen. Es gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit und Integrität zur Wahrung der Datensicherheit. Die Verantwortlichen müssen daher geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um den Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies zeigt, dass der Sicherheit der personenbezogenen Daten im MStV große Bedeutung zugemessen wird. Die deutschen Regelungen zeigen im Gegensatz zu § 9 DSG (Österreich), dass eine Abwägung zwischen Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit stattgefunden hat. Das Recht auf Datenschutz ist im Lichte der Meinungs- und Informationsfreiheit auf das notwendigste Minimum eingeschränkt. Es wird den Medien ermöglicht, ihrer journalistischen Tätigkeit nachzugehen und gleichzeitig wird aufgrund der Zweckbindung der Daten (Datengeheimnis) sichergestellt, dass die Daten des Bürgers geschützt werden. Es sind somit keine Gründe ersichtlich, warum das deutsche Medienprivileg in Gefahr sein sollte. Es ist vielmehr von dessen Verfassungsmäßigkeit auszugehen.

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