Das neue Transparenzregister

von Lieb Rechtsanwälte

Im Rahmen der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist am 26.07.2017 das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Durch dieses wird das zentral auf nationaler Ebene geführte sogenannte Transparenzregister eingeführt.

Aus dem neuen Transparenzregister soll ersichtlich sein, welche natürlichen Personen wirtschaftlich tatsächlich hinter Gesellschaften, Trusts oder bestimmten anderen Rechtsgestaltungen stehen. Durch die Schaffung des Transparenzregisters wird es Straftätern so erschwert, missbräuchlich im Verdeckten hinter komplizierten Unternehmensstrukturen zu agieren. Insbesondere soll das Register der Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen.

Durch die Errichtung des Transparenzregisters ergeben sich Mitteilungspflichten, die einen Großteil der deutschen Unternehmen betreffen. Dabei sind Personalien, sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sämtlicher „wirtschaftlich Berechtigter“ eines Unternehmens, also aller natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Unternehmen stehen, mitzuteilen.

Die nötigen Angaben für das Transparenzregister müssen bis zum 01.10.2017 über das Portal www.transparenzregister.de gemacht werden. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen Sanktionen in Form von erheblichen Bußgeldern.

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