Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

von Lieb Rechtsanwälte

Ein Beitrag von RAin Natalie Freiin von Beust

Ein neues Gesetz zur Beachtung bei der Environmental Social Governance (ESG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, durch Festlegung von Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten, der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage zu dienen. Dabei sind die Sorgfaltspflichten nach der Einflussmöglichkeit der Unternehmen bzw. Zweigniederlassungen abgestuft.

Ab dem 01. Januar 2023 ist das LkSG für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung im Sinne des § 13d HGB mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab 01. Januar 2024 werden auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland von dem Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst. Es sollen angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen im eigenen Geschäftsbereich wie auch bei den Geschäftsbereichen der direkten und indirekten Lieferanten getroffen werden.

Dies hat zur Folge, dass alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, ab dem 01. Januar 2023 einen Mechanismus für Hinweise zu Risiken oder Verletzung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Aspekten des LkSG einrichten müssen. Laut dem für die Umsetzung des LkSG zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), stehen den Unternehmen dazu unterschiedliche Wege zur Verfügung: Sie können ein unternehmensinternes Verfahren nutzen, sich an einem gleichwertigen externen Verfahren beteiligen oder interne und externe Beschwerdeverfahren kombinieren. Die BAFA hat dazu eine Handreichung „Beschwerdeverfahren, organisieren, umsetzen und evaluieren“ veröffentlicht, die die Anforderungen des Gesetzes beschreibt, die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess aufzeigt und Hilfestellung wie auch praktische Tipps für die Umsetzung bietet.

Gerade in Fällen kartellrechtlich anerkannter Kooperationen zwischen Unternehmen, aber auch im allgemeinen Umgang mit anderen Marktteilnehmern, stellt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzt Unternehmen vor große Herausforderungen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des LkSG und beraten Sie auch gerne in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts in Fällen geplanter oder bereits bestehender Kooperationen zwischen Unternehmen.

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