Das neue Bauvertragsrecht im BGB

von Lieb Rechtsanwälte

Der Bundestag verabschiedete am 09./10.03.2017 ein neues Bauvertragsrecht. Das Gesetz soll für alle ab dem 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten. Damit wird das gesetzliche Bauvertragsrecht auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Es enthält grundlegende Änderungen des Werkvertragsrechts und erstmalig eigene Vorschriften zum Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag, Verbraucherbauvertrag sowie zum Bauträgervertrag. Weiter werden sich die Vorschriften über die kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe ändern.

 

Das neue Recht hat erhebliche praktische Auswirkungen. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung.

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