Corona: teilweise Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

von Lieb Redaktion

Ein aktueller Beitrag von RAin Nicola Kastner-Hippel

Im März 2020 wurde mit dem COVInsAG eine befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30.09.2020 beschlossen. Jetzt steht fest, wie es nach dem 30.09. weitergehen soll.

Unternehmen, die nicht zahlungsunfähig sind, aber infolge der Pandemie überschuldet, sollen bis Ende des Jahres weitere Zeit erhalten, um alle Möglichkeiten der Sanierung und Restrukturierung auszuschöpfen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass bei diesen Unternehmen eine Aussicht auf dauerhafte Sanierung bestehe, wodurch Arbeitsplätze erhalten und bestehende Strukturen bewahrt werden könnten.

Umgekehrt sollen zahlungsunfähige Unternehmen, die bereits ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen können, 0 wieder zur Antragstellung verpflichtet sein. Dies soll dazu dienen, das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten.

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