Corona – Möglichkeit zur freiwilligen Selbsttestung im Betrieb

von Jörg Steinheimer | Lieb.Rechtsanwälte

RAin Saskia Krusche zu Corona-Neuigkeiten

Impfdestaster, Maskenskandal, 3. Welle, das Versagen der Politik – alles Schlagzeilen der letzten Wochen. Dies soll jedoch kein politischer Artikel werden, sondern wir wollen einfach einmal von einer positiven Beobachtung aus unserem Berufsalltag berichten.

Die Betriebe haben offensichtlich keine Lust mehr der Politik bei „was auch immer“ zuzusehen, sondern nehmen die Sache selbst in die Hand. Immer mehr Unternehmen, die nicht aus dem Gesundheitssektor oder der Pflege kommen, wo dies bereits Gang und Gäbe ist, bieten ihren Mitarbeitern nun freiwillige Selbsttests an. Soweit ein Betriebsrat besteht, wird hier mit einer Betriebsvereinbarung gearbeitet. Ein Zwang zum Testen besteht nicht. Wer jedoch möchte, kann sich testen lassen.

Ein negatives Testergebnis vermittelt eine gewisse Sicherheit; bei einem positiven Testergebnis können sofort Schutzmaßnahmen ergriffen und eine Verbreitung in der Belegschaft eingedämmt werden.

Weiter so!

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