Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen den Online-Bezahldienst PayPal ein

von Lieb Rechtsanwälte

Ein Beitrag von RAin Natalie Freiin von Beust

Mit Meldung vom 23.01.2023 informierte das Bundeskartellamt darüber, dass es ein Verfahren gegen die PayPal (Europe)  S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet hat. Konkret geht es um die von PayPal für Deutschland festgelegten Nutzungsbedingungen „Regeln zu Aufschlägen“ und zur „Darstellung von PayPal“.

Nach den aktuell geltenden Nutzungsbedingungen dürfen Händler:innen ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn Kund:innen für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Zudem ist es Verkäufer:innen untersagt, eine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck zu bringen oder deren Nutzung für Kunden einfacher zu gestalten.

Im Raum steht der Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung und Verstoß gegen das Missbrauchsverbot – geprüft wird daher das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden bzw. marktmächtigen Stellung (Art. 102 AEUV, § 19, 20 GWB) und zudem ein Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (Art. 101 AEUV, § 1 GWB). Das Bundeskartellamt wird daher zum einen die Marktmacht von PayPal prüfen und zudem prüfen, in wie weit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten. Sollten die Händler tatsächlich daran gehindert werden, die variierenden hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge und/oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich folglich andere und neuere Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten, wenn nicht sogar gänzlich an einem Marktzugang gehindert werden. Marktmächtige Zahlungsdienste würden damit mehr Spielraum für die eigene Preissetzung gewinnen, worunter insbesondere die Verbraucher:innen leiden würden, da diese höhere Kosten letztlich indirekt über die Produktpreise zahlen würden.

Laut Bundeskartellamt und anderweitigen Marktstudien ist PayPal in Deutschland der führende Anbieter für Online-Zahlungen und zeitgleich einer der teuersten Online-Zahlungsdienste. Dabei beträgt die Standardgebühr von PayPal in Deutschland entsprechend der PayPal Preisliste zurzeit 2,49-2,99 % des Zahlungsbetrages zzgl. 34-39 Cent pro Zahlung.

Die Einleitung dieses Verfahrens zeigt einmal mehr, dass das Bundeskartellamt die derzeit „boomende“ Internetwirtschaft im Auge hat und zielstrebig versucht, den Wettbewerb in diesem Bereich zu sichern. Neben PayPal müssen sich derzeit auch Facebook, Amazon und auch Google kartellrechtlichen Überprüfungsverfahren unterziehen.

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