Bundeskartellamt: Geldbußen gegen Apotheker wegen Preisabsprachen

von Lieb Rechtsanwälte

Das Bundeskartellamt teilte vor wenigen Tagen mit, man habe Ende Dezember gegen acht Hildesheimer Apotheker Geldbußen in Höhe von insgesamt € 150.000,00 verhängt.

Seit Anfang 2004 unterliegen nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtigte Arzneimittel (so genannte OTC-Arzneimittel) nicht mehr der Preisbindung, so dass jeder Apotheker seine Preise prinzipiell frei bestimmen kann. Ziel des Gesetzgebers war es, den Preiswettbewerb für diese Arzneimittel "in Gang zu setzen".

Ende 2006 / Anfang 2007 hatten rund 50 Apotheken aus dem Raum Hildesheim mit gemeinsamen Preisen für ausgewählte, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel geworben. Hintergrund war, dass eine so genannte "Discountapotheke" beabsichtigte, in Hildesheim eine Filiale zu errichten. Die Hildesheimer Apotheken befürchteten, in Zukunft einem erhöhten Preiswettbewerb ausgesetzt zu sein. Um dieser Gefahr vorzubeugen, schlossen sie sich zu einer Werbegemeinschaft zusammen, die mit reduzierten, abgesprochenen Preisen für einzelne Arzneimittel warb. Hierdurch sollte der Markteintritt für die Discountapotheke erschwert bzw. unmöglich gemacht und eine Ausweitung des Preiswettbewerbes zwischen den Hildesheimer Apotheken verhindert werden.

Das Bundeskartellamt sah in der Preisabsprache einen Verstoß gegen das Kartellverbot und ging gegen die Apotheken vor. Die Verfahren wurden gegen einen Großteil der Apotheker wegen der eher geringen Tatbeiträge eingestellt. Die drei Apotheker, die die gemeinsame Werbeaktion initiiert hatten, wurden hingegen mit Bußgeldern in Höhe von jeweils € 25.000,00 belegt. Fünf weitere Apotheker erhielten Bußgelder in Höhe von je € 15.000,00.

Gleichzeitig wurde gegen neun Landesapothekerverbände, dem Bundesverband der Arzneimittelhersteller e.V. und fünf Pharmahersteller vorgegangen. Hier wurden insgesamt Bußgelder in Höhe von € 465.000,00 verhängt.

Die Bußgeldbescheide sind bislang noch nicht rechtskräftig, es ist allerdings davon auszugehen, dass das Bundeskartellamt künftig auch in weiteren Fällen ermitteln wird. Auch die Wettbewerbszentrale hat bereits angekündigt, Gemeinschaftswerbung von Apotheken künftig verstärkt zu beobachten.

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