BGH-Urteil zu Facebook „Freunde finden“

von Lieb Rechtsanwälte

Der Bundesgerichtshof hat sich mit Funktion auf Facebook „Freunde finden“ auseinandergesetzt. Damit können registrierte Facebook-User Einladungs-Emails an Nicht-Facebook-User versenden und diese zur Registrierung auffordern. Laut Bundesgerichthof handelt es sich dabei um eine unzulässige belästigende Werbung und somit um einen Verstoß gegen § 7 UWG. Zudem befand der Bundesgerichtshof, dass Facebook die Nutzer nicht ausreichend über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten informiert hat. Der im ersten Schritt des Registrierungsvorgangs eingeblendete Hinweis "Sind deine Freunde schon bei Facebook?" klärt nicht darüber auf, dass die vom Nutzer importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet werden und eine Versendung der Einladungs-E-Mails auch an Personen erfolgt, die noch nicht bei "Facebook" registriert sind. Die unter dem elektronischen Verweis "Dein Passwort wird von Facebook nicht gespeichert" hinterlegten weitergehenden Informationen könnten, so der BGH, die Irreführung nicht ausräumen, weil ihre Kenntnisnahme durch den Nutzer nicht sichergestellt ist. Die Entscheidung erging mit Urteil des I. Zivilsenats vom 14.1.2016 - I ZR 65/14 -.

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