BGH bestätigt: Pflicht zur vollständigen Zahlung des Flugpreises an die Airlines schon bei der Buchung ist zulässig

von Lieb Rechtsanwälte

Luftfahrtunternehmen sind berechtigt, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln, dass der Flugpreis (unabhängig von Höhe bzw. zeitlichem Abstand zwischen Buchung und Flugantritt) schon unmittelbar bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags vollständig gezahlt werden muss. Der BGH sieht darin keine unangemessene Regelung der Fluggäste. Sie widerspreche auch nicht den wesentlichen Grundgedanken des Personenluftbeförderungsrechts (Urteile des BGH vom 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14 und X ZR 5/15).

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