Berufsrecht: Zulässigkeit einer Betriebsgesellschaft für eine Dialysepraxis

von Lieb Rechtsanwälte

Ein sog. Kooperationsvertrag zwecks Betriebs von Dialysezentren zwischen einer GmbH, die die Sachleistungen einschließlich des Stellens von Räumlichkeiten und Personal (Betriebsgesellschaft) erbringt, und Ärzten, die die ärztlichen Leistungen erbringen, ist nicht generell – auch unter Einbeziehung vertragsarztrechtlicher und berufsrechtlicher Gesichtspunkte – unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 04.02.2016 – 17 U 64/14 – entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Quelle GesR 4/2016, S. 227-232

 

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