Berufsrecht: Nichtabführung von Sozialabgaben

von Lieb Rechtsanwälte

Wenn ein Arzt nicht fristgemäß die Sozialabgaben für seine Mitarbeiter zahlt, verstößt er gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen, darüber hinaus aber auch gegen die Berufsordnung für Ärzte.

Das Berufsgericht für Heilberufe in Berlin hat mit Beschluss vom 31.05.2010 (Az.: 90 A 8.07) über einen Fall eines Urologen entschieden, der u.a. mehr als 5 Jahre hinweg bewusst Sozialabgaben für seine Mitarbeiter nicht an die zuständige Krankenkasse gezahlt und hierdurch mehr als 29.000,00 € unterschlagen hatte. Das Berufungsgericht verhängte gegen den Arzt ein Bußgeld in Höhe von € 5.000,00.

Das Berufsgericht entschied, dass die ordnungsgemäßen Entlohnung der Mitarbeiter zur gewissenhaften Ausübung des Arztberufes gehöre. Die Sozialabgaben (Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) seien Bestandteil des Gehalts.

Dem angeschuldigten Arzt kam nicht zugute, dass der Vorwurf der Unterschlagung bereits strafrechtlich geahndet wurde. Das Berufsgericht sah das "Doppelbestrafungsverbot" nicht berührt, da Gegenstand des Verfahrens nicht lediglich diese eine Anschuldigung gewesen ist, sondern sich das Berufsgericht mit weiteren berufsrechtlichen Anschuldigungen zu befassen hatte, die ein einheitlich zu würdigendes Berufsvergehen darstellen. Demgemäß stellt die Unterschlagung lediglich einen Teilakt eines einheitlich zu beurteilendes Berufsvergehen dar, das mit dem Bußgeld geahndet wurde.

Hinweis:

Das Nichtabführen von Sozialabgaben ist kein "Kavaliersdelikt" und stellt erst recht keine probate Lösung dar, um eine Praxis aus der Krise zu ziehen. Das Verhalten des betroffenen Arztes, der in Insolvenz gegangen ist, wurde nicht nur berufsrechtlich, sondern auch zivil- und strafrechtlich verfolgt und abgeurteilt. Dem Arzt kam nach der weiteren Begründung des Berufsgerichts lediglich zugute, dass er bis dato berufsrechtlich nicht vorbelastet gewesen ist und die Vorfälle zu einem großen Teil mehrere Jahre zurückliegen, jedoch keine neuen Vorwürfe bekannt geworden sind. Auch nahm das Berufsgericht insoweit auf dessen finanzielle Situation Rücksicht, als er das Bußgeld in monatlichen Raten abzahlen darf.

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