bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages (Altverträge)
von Lieb Rechtsanwälte
- Bei bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswerts einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag als Vermögensvorteil anrechnen zu lassen.
- BGH, Urteil vom 29.07.2015, Az.: IV ZR 448/14