bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages (Altverträge)

von Lieb Rechtsanwälte

Bei bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswerts einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag als Vermögensvorteil anrechnen zu lassen.
BGH, Urteil vom 29.07.2015, Az.: IV ZR 448/14

Zurück