Auslagen von Weihnachtsartikeln in Apotheke - kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
von Lieb Rechtsanwälte
Weihnachten ist zwar schon vorbei, dennoch soll ein Urteil des OLG Oldenburg vom 22.11.2007, Az.: 1 U 49/07 nicht vorenthalten werden.
Das OLG Oldenburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Apotheker zur Adventszeit weihnachtliche Artikel, wie Engel, Nikoläuse, Tee- und Windlichter und vieles anderes mehr verkauft und für diese, neben anderen apothekenüblichen Waren, in seinem Prospekt geworben hatte.
Das Gericht entschied, dass ein Apotheker in dieser Weise nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn insgesamt festzustellen sei, dass der Verkauf der Weihnachtsdekoration keine ins Gewicht fallende wirtschaftliche Bedeutung, sondern im wesentlichen nur Hilfsfunktion habe. Solche Nebengeschäfte, die nicht mit einer nachhaltigen Ausweitung des Sortiments auf apothekenfremde Waren verbunden seien, würden nach dem Gesetzeswortlaut von § 2 Abs. 4 und 25 ApBetrO, insbesondere auch vom Normzweck dieser Bestimmung nicht erfasst und hielten sich daher im Rahmen der durch Artikel 12 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit des Apothekers.
Weihnachten ist zwar vorbei, dafür steht bald Ostern wieder vor der Tür. Osterhase und Co. wird es freuen, sofern die Apotheker es mit ihren nebengeschäftlichen Aktivitäten nicht zu bunt treiben!