Aufklärung vor der LASIK-OP am Auge

von Lieb Rechtsanwälte

Über das gesteigerte Risiko der Blendempfindlichkeit als Folge einer Laseroperation am Auge war auch schon im Jahre 2000, wo diese Operation noch als Neulandmethode anzusehen war, gründlich und umfassend aufzuklären, weil Kenntnisse über den Zusammenhang zwischen Pupillendurchmesser, Größe der Behandlungszone und Blendungserscheinung schon vorhanden waren.

Leidet ein 21-jähriger Patient infolge einer rechtswidrigen Laseroperation in einem Maße an erhöhten Blendungserscheinungen, dass er ohne unzumutbare Hilfsmittel nicht mehr ein Kraftfahrzeug führen kann, ist ein Schmerzensgeld von jedenfalls € 10.000,00 angemessen.

Quelle: OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2010 in GesR 7/2010, Seiten 369/370

Zurück