Asylpolitik im Umbruch: EU-Neuregelung und Verfassungsstreit in Deutschland
von Marc Suffa-Petri | Lieb.Rechtsanwälte
Ein Beitrag von RAin Selin Inan
In der europäischen Asylpolitik zeichnen sich grundlegende Veränderungen ab. Das Europäische Parlament hat einer Neuausrichtung zugestimmt, die sowohl die Rückführung in sog. sichere Drittstaaten als auch die Einstufung sicherer Herkunftsländer neu regelt.
Wegfall des bisherigen Verbindungskriteriums
Künftig soll eine Überstellung von Schutzsuchenden auch dann möglich sein, wenn zwischen der betroffenen Person und diesem Staat keine persönliche Beziehung besteht. Bislang war ein solcher Bezug – etwa durch vorherigen Aufenthalt oder familiäre Kontakte – zwingend Voraussetzung.
Nach dem neuen Ansatz genügt es, wenn das betreffende Drittland vertraglich zusichert, ein rechtsstaatliches Asylverfahren durchzuführen und Schutzstandards einzuhalten. Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen und die Zuständigkeiten innerhalb Europas neu zu ordnen.
Während Befürworter darin ein Instrument zur besseren Steuerung von Migration sehen, weisen Kritiker auf mögliche Risiken für individuelle Schutzrechte hin – insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzung in Drittstaaten außerhalb der EU.
Einheitliche Liste sicherer Herkunftsländer
Parallel dazu wurde die Einführung einer europaweit einheitlichen Liste sog. sicherer Herkunftsstaaten beschlossen. Staaten wie Bangladesch und die Türkei sollen künftig auf dieser Liste stehen.
Für Asylsuchende aus diesen Ländern gilt damit eine gesetzliche Vermutung, dass ihnen dort grundsätzlich keine politische Verfolgung droht. Zwar bleibt eine individuelle Prüfung möglich, faktisch steigt jedoch die Hürde für eine Anerkennung als Schutzberechtigte oder Schutzberechtigter.
Verfassungsrechtliche Auseinandersetzung in Deutschland
Auch auf nationaler Ebene ist das Thema umstritten. In Deutschland wurde kürzlich eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es der Bundesregierung erlaubt, sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung festzulegen.
Gegen dieses Verfahren richtet sich nun eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht: Die klagende Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sieht in der Neuregelung eine Umgehung parlamentarischer Beteiligungsrechte. Nach ihrer Auffassung müsse eine so grundrechtsrelevante Entscheidung im regulären Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erfolgen.
Im Kern geht es damit nicht nur um migrationspolitische Fragen, sondern um das verfassungsrechtliche Gleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative sowie um die Reichweite des grundgesetzlich verankerten Asylrechts.
Ausblick
Die europäische Reform und die anhängige verfassungsgerichtliche Prüfung markieren einen Wendepunkt: Einerseits steht der politische Wille im Raum, Asylverfahren stärker zu strukturieren und zu beschleunigen. Andererseits stellt sich die Frage, wie weit Vereinfachungen gehen dürfen, ohne individuelle Rechtsschutzgarantien und parlamentarische Mitwirkung auszuhöhlen.
Die Entscheidung aus Karlsruhe dürfte daher über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für die künftige Ausgestaltung des deutschen Asylrechts entfalten.